Fachplaner
Grundsätzliches zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge
abgelegt im Archiv Ausschreibung von Hans Kolpak am 05.01.09
Grundsätzliches zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge
© r000pert
Auch kleine Unternehmen oder Dienstleister können sich um Aufträge der öffentlichen Hand bewerben. Bei den starken Schwankungen des Alltagsgeschäftes ist es von Vorteil, einen Auftrag zu erfüllen, der sich über einen längeren Zeitraum hinzieht oder der die Ressourcen des Unternehmen für eine begrenzte Zeit bindet. Worauf können Sie achten?


Rechtsanwalt Torsten Lachner versucht, in kurzen Worten eine Übersicht darzustellen. Interessant scheint mir vor allem der Umstand zu sein, daß Bewerbern nun auch der Rechtsweg offen steht, wenn das Ausschreibungsverfahren und das Vergabeverfahren offensichtlich regelwidrig durchgeführt wurde. In früheren Jahren fiel es einfach unter den Tisch. Und wer wußte schon, daß es eine Vergabekammer gibt?

Hans Kolpak
Innovative Bausoftware
Permalink: Grundsätzliches zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge
Tags: Öffentliche  Aufträge  Vergabe 
Trackback: http://publish.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/140743
img del.icio.us img Readster img Lycos img Alltagz img Folkd Add this page to Mister Wong Wong img Wikio img Newstube img DIGG

Stimmen Sie ab für Grundsätzliches zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge:

  • Currently 6.25/10
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Dieser Eintrag wurde mit: 6.25 Punkten (von 4 Stimme(n) insg.) bewertet.
 
Abonnieren
Share It
Möchten Sie gern einen neuen, interaktiven Marketingkanal für Ihr Unternehmen haben? Erfahren Sie mehr über Sponsored Blogs mit Creative Weblogging. Sehen Sie wie man Sponsored Blogs erfolgreich einsetzt.
RSSrss
Alle Abonnements sehen
Google google
Was ist RSS?
Yahoo! yahoo
MEIN MSN MSN
Bloglines Bloglines
Newsletter

TwitterFollowen Sie uns bei Twitter!