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Grundsätzliches zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge

abgelegt im Archiv Ausschreibung am 05.01.09

Grundsätzliches zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge
© r000pert
Auch kleine Unternehmen oder Dienstleister können sich um Aufträge der öffentlichen Hand bewerben. Bei den starken Schwankungen des Alltagsgeschäftes ist es von Vorteil, einen Auftrag zu erfüllen, der sich über einen längeren Zeitraum hinzieht oder der die Ressourcen des Unternehmen für eine begrenzte Zeit bindet. Worauf können Sie achten?


Rechtsanwalt Torsten Lachner versucht, in kurzen Worten eine Übersicht darzustellen. Interessant scheint mir vor allem der Umstand zu sein, daß Bewerbern nun auch der Rechtsweg offen steht, wenn das Ausschreibungsverfahren und das Vergabeverfahren offensichtlich regelwidrig durchgeführt wurde. In früheren Jahren fiel es einfach unter den Tisch. Und wer wußte schon, daß es eine Vergabekammer gibt?

Hans Kolpak
Innovative Bausoftware

Permalink: Grundsätzliches zur Ausschreibung öffentlicher Aufträge

Tags: Öffentliche  Aufträge  Vergabe 

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