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Schon gesehen? - Verantwortung und Haftung eines Bauingenieurs

abgelegt im Archiv Best of am 07.05.10

Verantwortung und Haftung eines Bauingenieurs Fachplaner-Weblog

Schon gesehen? - Verantwortung und Haftung eines Bauingenieurs
Photo courtesy of iStockphoto, Marcin BalcerzakEin Bauingenieur kann und darf sich nicht darauf verlassen, daß seine eventuellen Fehler von Architekten, Statikern oder von Verantwortlichen für ein Gewerk aufgefangen oder bemerkt werden. Irrtümer können tödlich sein, wenn ein Bauwerk einstürzt. Die am 2. Januar 2006 eingestürzte Eisporthalle in Bad Reichenhall lieferte den schlagenden Beweis. 15 Menschen starben. Wie entschied die Große Strafkammer beim Landgericht Traunstein im November 2008? [...] Lesen Sie weiter


Wunderbar: Mithaftung für die Fehler anderer! Fachplaner-Weblog

Photo courtesy of iStockphoto, Jacom StephensWarum mich dieses gerichtsurteil so sehr begeistert? Niemand kann sich hinter der Kompetenz oder der Unfehlbarkeit eines anderen verstecken. Ein Vogel-Strauß-Verhalten wurde von einem Richter abgestraft! Wie kommt das? [...] Lesen Sie weiter


Sind Architekt und Fachplaner immer ein perfektes Team? Fachplaner-Weblog

Photo courtesy of iStockphoto,webphotographeerOffensichtlich gelingt es nicht immer. Warum sonst hätte das Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung dargelegt, wie es sich eine mustergültige Zusammenarbeit zwischen Architekt und Fachplaner vorstellt? Die Medaille hat zwei Seiten: Der Architekt muß alle Anforderungen des Bauherrn und die fachlichen Notwendigkeiten vorgeben, damit Planer sofort erkennen, was gewollt ist. Erkennt der Planer augenscheinliche Mängel, dann kommt er nicht umhin, dies gut zu begründen und zu belegen. [...] Lesen Sie weiter


Muenchen: m/w Architekt oder Bauingenieur als Construction Manager gesucht Bauen - aber richtig

  gesagt: Sie begleiten ein Projekt auf seinem Weg von der Projektidee über die Definition bis hin zur Realisierung und Übergabe an den Kunden. Hierbei sind Sie für die Einhaltung und sicherstellung der definierten Budgets hinsichtlich Kosten, Termine und Qualitäten verantwortlich. Was Sie zusätzlich mitbringen, erfahren Sie hier. CONCEPT BAU - PREMIER GmbH ist ein Unternehmen, das nicht still steht. Flexibilität hinsichtlich der wechselnden Anforderungen sowohl innerhalb des Konzerns [...] Lesen Sie weiter


Was tun, wenn Bedenken angemeldet werden? Bauen - aber richtig

Sie lassen nach einer Architektenplanung und -ausschreibung Ihr Haus bauen und ein eingesetzter Auftragnehmer teilt Ihnen schriftlich seine Bedenken gegen die Ausführung mit, dann müssen Sie selbst aktiv werden und zwar möglichst rasch. Sie müssen sich mit Ihrem Planer darüber verständigen, ob aus seiner Sicht die Bedenken gerechtfertigt sind oder nicht. Liefert der Unternehmer keine ausreichende oder nachvollziehbare Begründung, muss diese angefordert werden. Sieht Ihr Planer die Bedenken als berechtigt an, muss er [...] Lesen Sie weiter

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Tags: Bauingenieur  Architekt  Fachplaner  Unternehmer  Construction  Manager  VOB/B  Bedenken 

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