Sind Architekt und Fachplaner immer ein perfektes Team?
abgelegt im Archiv Planung am 05.11.08
Offensichtlich gelingt es nicht immer. Warum sonst hätte das Oberlandesgericht Stuttgart in seiner Entscheidung dargelegt, wie es sich eine mustergültige Zusammenarbeit zwischen Architekt und Fachplaner vorstellt?
Die Medaille hat zwei Seiten: Der Architekt muß alle Anforderungen des Bauherrn und die fachlichen Notwendigkeiten vorgeben, damit Planer sofort erkennen, was gewollt ist. Erkennt der Planer augenscheinliche Mängel, dann kommt er nicht umhin, dies gut zu begründen und zu belegen. Wieso liegen diese Anforderungen im Interesse des Bauherrn?
Dipl.-Ing. und Architekt Klaus D. Siemon in Kassel-Espenau begründet dies für das IWW-Institut: "Im Rahmen der Grundleistungen nach § 15 Absatz 2 HOAI muss der Architekt dann prüfen, ob die Fachplanung grundlegende Mängel aufweist. Er ist nicht verpflichtet, die Planung des Tragwerkplaners auf fachliche Richtigkeit zu überprüfen. Er muss also zum Beispiel eine statische Berechnung nicht überprüfen. Diese Fachkenntnisse seien von ihm nicht zu erwarten, so das OLG Stuttgart. "
Das OLG berührt in seinem Urteil vom 14. Februar 2008 (Az: 2 U 73/07) demnach offensichtliche Mängel, die so markant sind, daß sie auch ohne eine haargenaue Überprüfung auffallen. Andersherum ausgedrückt: Weder Fachplaner noch Architekt haben einen Freibrief, sich hinter der Kompetenz ihres Kooperationspartners zu verstecken.
Hans Kolpak
Innovative Bausoftware
Tags: Architekt Fachplaner Bauherr
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Wong
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