Verantwortung und Haftung eines Bauingenieurs
Posted in Architektur by admin - 19.November.2008
Ein Bauingenieur kann und darf sich nicht darauf verlassen, daß seine eventuellen Fehler von Architekten, Statikern oder von Verantwortlichen für ein Gewerk aufgefangen oder bemerkt werden. Irrtümer können tödlich sein, wenn ein Bauwerk einstürzt. Die am 2. Januar 2006 eingestürzte Eisporthalle in Bad Reichenhall lieferte den schlagenden Beweis. 15 Menschen starben. Wie entschied die Große Strafkammer beim Landgericht Traunstein im November 2008?
Wie DIE WELT am 19. November 2008 berichtet, wurden dem Konstrukteur des Daches zwei Planungs- und ein Überwachungsfehler nachgewiesen: Die statische Berechnung des Daches ist falsch. Statt 1,20 m waren die Dachbalken 2,87 m hoch. Er hat die Montage der Balken nicht kontrolliert.
Wieso ist "Pfusch am Bau!" ein geflügeltes Wort geworden? Vieles läßt sich kaschieren, manches läßt sich ausgleichen, nur weniges wird offenbar. Der Zeitdruck ist groß. Der Kostendruck ist groß. Meistens geht es gut, aber nicht immer. Was mich fassungslos macht, ist der Umstand, daß Verantwortliche nicht zur Verantwortung gezogen werden. Tot ist tot.
Was meinen Sie als Architekt, als Bauingenieur oder als Statiker dazu? Haben Sie sich als Polier schon einmal mit einem Verantwortlichen angelegt, weil Sie das Gefühl hatten, irgendetwas stimmt nicht? Oder haben Sie einfach Ihre Leute angetrieben, weiterzuarbeiten?
Hans Kolpak
Innovative Bausoftware
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