Vergaberecht: EU-Harmonisierung ist nicht genug!
abgelegt im Archiv AVA am 19.12.08

© SorollWas seit Jahren in Gesellschaft und Verwaltung heiß und teilweise erbittert diskutiert wurde, wurde am 19.12. im Sinne der Bundesregierung vom Bundestag ausgebremst: Öffentlichrechtliche Aufgaben bleiben unter dem öffentlichen Vergaberecht und eine EU-weite Eindämmung von Ausschreibungsbetrug und Korruption im Vergabeverfahren bleiben tolerierte Mißstände. Das ist Wasser auf die Mühlen der Kritiker von unmäßiger Lobbyarbeit in der Hauptstadt. Wie geht es weiter?
Die Quellen zu den Dokumenten von Bundestag Stand 13.8.2008 und Bundesrat Stand 4.7.2008 finden Sie bei beck-aktuell. Die wesentliche Kritik des Bundesrates zugunsten der Kommunen kommt nicht zum Tragen, weil diese bei der Ausschreibung und in der Vergabe dem Bundesrecht unterworfen sind.
Auch nehme ich nicht an, daß der Bundespräsident die Novelle kippt, falls der Bundesrat nichts aussrichten kann. Also müssen die Kommunen weiter vor sich hinwurschteln und ohnmächtig zuschauen, wie die Filetstücke kommunaler Versorgerungsträger privatisiert, aber die schwer verdaulichen Unternehmen weiterhin sozialisiert werden - zu Lasten aller Bundesbürger.
Bürger, die solche Spiele durchschauen, empfinden solches Vorgehen einer Bananenrepublik würdig, aber nicht angemessen für einen Rechtsstaat.
Nachtrag am 23.12.: Weitere Kommentare und Links finden Sie hier: BauLinks.de
Hans Kolpak
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Tags: Vergaberecht Gesetzesnovelle
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Wong
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