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Ausschreibung
von Hans Kolpak am 24.10.08

© meaduva
Ein privater Bauherr, der nach VOB/A ausschreibt, "begründet einen Vertrauenstatbestand bei den Teilnehmern der Ausschreibung dahingehend, dass diese Regeln eingehalten werden. Wird das Vertrauen enttäuscht, kann hieraus ein Schadenersatzanspruch entstehen."
Wird das Verfahren abgebrochen, so entsteht dem besten Bieter ein Schadensersatzanspruch. "Voraussetzung hierfür ist aber weiter, dass dem Bieter bei Fortsetzung des Verfahrens der Zuschlag erteilt hätte werden müssen, weil er das annehmbarste Angebot abgegeben hatte. Voraussetzung ist weiter, dass auch der ausgeschriebene Auftrag tatsächlich erteilt worden ist."
Ist das nicht interessant? Offensichtlich spielte besagter Bauherr mit der Werbewirksamkeit des Begriffes "VOB/A", denn im Laufe der Ausschreibung stellte sich heraus, daß er den vermuteten professionellen Ansprüchen doch nicht so ganz genügte, was denn auch zu einer Klage führte.
Hans Kolpak
Innovative Bausoftware
Tags:
Ausschreibung
VOB/A
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Wong
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