Fachplaner

Wunderbar: Mithaftung für die Fehler anderer!

abgelegt im Archiv Planung am 03.11.08

Warum mich dieses gerichtsurteil so sehr begeistert? Niemand kann sich hinter der Kompetenz oder der Unfehlbarkeit eines anderen verstecken. Ein Vogel-Strauß-Verhalten wurde von einem Richter abgestraft! Wie kommt das?


Landgericht Rottweil, Urteil vom 10.01.2008, Aktenzeichen 3 O 163/07

Das ausführende Unternehmen fing sich 25 Prozent Mithaftung für einen Planungsfehler des Bauingenieurs ein. Der Richter verlangte, den Fehler zu erkennen und den Fachplaner darauf hinzuweisen.

Dieses Urteil erinnert mich an zweierlei: 1. Ich kann mich nicht hinter einer fehlenden Fachausbildung verstecken, wenn ich in diesem Blog falsch zitiere oder einfach nur etwas sachlich Falsches schreibe. 2. Es gibt zwei Perioden deutscher Geschichte, in denen sich Menschen dahinter versteckt haben, nur Befehle ausgeführt zu haben.

Sie können sicher sein: Auch wenn ich weder Ingenieur noch Betriebswirtschaftler bin - ich reiße mich und meinen gesunden Menschenverstand zusammen, um für Sie, lieber Leser, brauchbare Informationen abzuliefern!

Hans Kolpak
Innovative Bausoftware

Permalink: Wunderbar: Mithaftung für die Fehler anderer!

Tags: Fachplaner  Unternehmer  Verantwortung  Planungsfehler  Haftung 

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